Lieber Thomas, wann kommt denn endlich mal die Rücknahme des erteilten Hausverbotes und eine Entschuldigung für diesen Fehlgriff? Ich warte und warte und warte... Ich schreibe Dir, weil Marion meinte, hierzu hätte ich mich an Dich zu wenden (ich sehe das zwar als Bringschuld Deinerseits - aber was soll's... ). Darüber hinaus vertritt Marion folgende Theorien zur Sache: 1.) dass entweder überhaupt kein Rauswurf stattgefunden habe 2.) oder es sich bei dem Rauswurf gar nicht um ein Hausverbot gehandelt habe bzw. 3.) dass ein etwaig erteiltes Hausverbot zwischen Marion und mir keine Geltung habe. Das ist klärungsbedürftig, weil davon auszugehen ist, dass Du diese Sichtweise mit Marion mehr oder weniger teilst: Zur Erinnerung: Du riefst "Raus aus meinem Haus" und schicktest Wilma und mir beim Rausgehen hinterher "das gilt natürlich nicht für Dich, Wilma, DU bist jederzeit herzlich willkommen". Das bedeutet im Umkehrschluss, dass meine Person zu keiner Zeit willkommen ist. In Verbindung mit dem Rauswurf ist das ein eindeutig erteiltes Hausverbot auf unbestimmte Zeit, also bis auf Widerruf. Damit wären Punkte 1 und 2 geklärt. Nun zu Punkt 3: Marion und Du, Ihr lebt als Ehepaar in einer Hausgemeinschaft und übt das Hausrecht gemeinschaftlich aus. Ein durch einen Ehegatten erteiltes Hausverbot gilt nur dann nicht gegen den anderslautenden Willen des anderen Ehegatten, wenn es diesem gegenüber rechtsmißbräuchlich wäre. Davon kann hier keine Rede sein. Ob Dir meine Anwesenheit bei Deiner Neigung zum Aufbrausen zumutbar wäre und ich mich aus diesem Grund auf Marions abweichende Genehmigung verlassen könnte, müsste im Streitfall unter Umständen durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden - was ich mir durchaus amüsant vorstelle. Allerdings wäre es fraglich, ob Marion sich vor diesem Hintergrund überhaupt zu ihrer Genehmigung äußern würde. Sei es, wie es wolle: Haus und Grund sind nach Lage der Dinge für meine Person tabu und ein Betreten würde den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen. Darum werde ich freilich keinerlei Risiko eingehen und ein Betreten Eures Hauses und Grundes penibel meiden. Damit wären die juristischen Fakten einmal geordnet dargelegt. Das war leider aufgrund der offenkundigen Fehleinschätzung unumgänglich; zumal Du Deinen Entschluss ja auf einer belastbaren Tatsachenbasis treffen solltest: Willst Du das Hausverbot aufrechterhalten oder widerrufst Du es? Über den Widerruf hinaus verzichte ich gerne auf Deine Bitte um Entschuldigung - soll keiner sagen, ich sei nicht kompromissbereit. Allerdings wünsche ich den Widerruf in Textform (eine kurze Antwortmail reicht), um etwas beweiskräftiges in der Hand zu haben. Man weiß ja nie. Abschließend: Die Gefahr, dass ich Euch angemeldet oder unangemeldet in absehbarer Zeit persönlich aufsuchen werde, besteht übrigens auch nach Erhalt Deines etwaigen Widerrufes nicht, so lange unser Konflikt nicht geklärt ist; ich müsste ja jederzeit befürchten, erneut aus dem Haus geworfen zu werden und dafür bin ich mir offengestanden zu gut. Insofern betrachte ich den etwaig von Dir erteilten Widerruf garantiert nicht als Einladung zum Besuch, sondern lediglich als Zeichen guten Willens. Also: Keine Sorge dahingehend. Mach was draus!